Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für den Verkauf und die Lieferung von Waren und Produkten der Firma Vektor Plus GmbH gelten die nachstehenden Bedingungen.
Sie sind integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. Anderslautende Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen werden von der Firma Vektor Plus GmbH nicht akzeptiert. Ein ausdrücklicher Widerspruch hierzu ist nicht erforderlich.

2. Zustandekommen des Vertrags/Transport/Lieferung
Die Angebote der Firma Vektor Plus GmbH sind bindend für einen Monat, beginnende mit dem Datum des Angebots, es sein denn im Angebot ist ein anders lautender Bindungszeitraum genannt.

Auch mündliche/telefonische Bestellungen des Käufers sind verbindlich. Eine rechtswirksame Vereinbarung kommt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Vektor Plus GmbH zustande.

Der Gefahrübergang erfolgt im Zeitpunkt der Warenübergabe. Für den Fall, dass der Käufer ein Konsignationslager unterhält, trägt er die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der bei ihm gelagerten Ware.

3. Lieferverzug
Für den Fall des Lieferverzuges der Firma Vektor Plus GmbH kann der Käufer/Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers/ Bestellers wegen Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Vektor Plus GmbH trifft an dem Verzug eine Verschulden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

4. Eingangsprüfung/Mängel/Gewährleistung
Der Vertragspartner hat sämtliche eintreffende Ware sofort auf Transportschäden hin zu untersuchen. Festgestellte Transportschäden müssen im Beisein des Spediteurs bzw. dessen Erfüllungsgehilfen auf den Frachtpapieren schriftlich dokumentiert und vom Spediteur bzw. seinem Erfüllungsgehilfen als richtig anerkannt unterzeichnet werden.

Der Vertragspartner hat im Übrigen die Ware unverzüglich nach Wareneingang bzw. Übergang der Verfügungsgewalt zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen; verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. 60 Tage nach Lieferung ist eine Mängelrüge, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen.
Im Falle einer Mängelrüge muss der Firma Vektor Plus GmbH bzw. deren Beauftragten die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mangel zu prüfen, auf Wunsch auch vor Ort. Im Weigerungsfalle gilt die Ware als mangel- und beanstandungsfrei akzeptiert.

Bei Biobrennstoffen stellen geringe Abweichungen und Schwankungen in den Werten keinen Mangel dar. Die Gewährleistungsfrist wird auf ein Jahr abgekürzt. Für die Dauer dieser vereinbarten Gewährleistungsfrist wird die Vektor Plus GmbH bei begründet geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen nach Wahl der Firma Vektor Plus GmbH entweder nachbessern, oder eine angemessene Preisminderung einräumen, oder die betreffende Ware gegen Gutschrift zurücknehmen. Anspruch auf Lieferung einer Ersatzware besteht nicht. Darüber hinaus- und weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zugunsten des Vertragspartners werden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leib und Leben des Vertragspartners und/oder seiner Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Haftung wird diese der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Firma Vektor Plus GmbH vorhersehbaren Schadens.

5. Zahlung/Kredit/Eigentumsvorbehalt Wechsel- und Scheckzahlungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Vektor Plus GmbH möglich. Die Entgegennahmen von Scheck und Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont, Steuern und Spesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Im Falle des Verzuges gilt ein Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern der Firma Vektor Plus GmbH nicht ein höherer Schaden entstanden ist. Der Vertragspartner ist berechtigt, nachzuweisen, dass der Firma Vektor Plus GmbH kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungen gegen andere als unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen sind ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wird ebenfalls ausgeschlossen.

Rechte aus Verträgen mit der Vektor Plus GmbH dürfen weder abgetreten, noch verpfändet werden. Nicht vollständig bezahlte Waren und Produkte dürfen ebenfalls weder verpfändet, noch sicherungsübereignet werden. Sie sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Vertragspartner der hat die Firma Vektor Plus GmbH unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Verfügungen durch Dritte, unter Angabe des
Aktenzeichens, der gerichtlichen Verfügung, des Anspruchsstellers der von dritter Seite durchgeführten Maßnahmen und sonstiger relevanter Daten schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner hat jeglicher Maßnahme Dritter unverzüglich zu widersprechen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, schriftlich der Firma Vektor Plus GmbH anzuzeigen, wenn sich die Besitzverhältnisse, Gesellschaftsformen oder andere die Kreditbeurteilung betreffende Umstände ändern, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter laufen, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz verfahren gestellt wurde, Darlehenskündigungen durch Kreditgewährende Banken erfolgt sind oder ähnliches.

Gelieferte Ware und Produkte bleiben das Eigentum der Firma Vektor Plus GmbH, bis sie vollständig bezahlt sind. Im Falle der Bearbeitung und Verarbeitung wird die Firma Vektor Plus GmbH Eigentümer bzw. Miteigentümer der Sache. Wird die Ware weiter veräußert, wird schon jetzt die entsprechende Forderung aus diesem Verkauf an die Firma Vektor Plus GmbH abgetreten. Weiter verpflichtet sich der Käufer die Firma Vektor Plus GmbH hierüber unter Angabe sämtlicher relevanter Daten, wie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungssumme, Empfänger etc. zu informieren.

Der Firma Vektor Plus GmbH wird das Recht eingeräumt, die Vorbehaltsware und/oder die neu hergestellten Produkte jederzeit zu besichtigen und entsprechend zu kennzeichnen.
Der Firma Vektor Plus GmbH ist gestattet, die Räume zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Die Firma Vektor Plus GmbH gibt die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach Wahl der Firma Vektor Plus GmbH insoweit frei, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

6. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Vektor Plus GmbH.

Die Firma Vektor Plus GmbH ist berechtigt, direkt oder indirekt erhaltene Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Parteien werden die entsprechenden Erklärungen abgeben und Handlungen vornehmen.

Einkaufsbedingungen


 

1. Bestellung
(1) Für alle Lieferungen sind ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen maßgebend. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie besondere Bedingungen des Verkäufers, die mit unseren Einkaufsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Falls der Verkäufer einzelne der nachfolgenden Bedingungen nicht anerkennen will, muss er ausdrücklich schriftlich widersprechen.

(2) Annahme und Ausführung der Bestellung gelten als Anerkennung unserer Bedingungen, sofern nicht schriftlich widersprochen wurde.

(3) Nur schriftlich oder fernschriftlich von uns aufgegebene Bestellungen erkennen wird als verbindlich an. Mündlich erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Preise
Die in unserer Bestellung genannten Preise gelten als vereinbarte Festpreise. Die schließen Verpackung und Abfertigungskosten ein.

3. Lieferzeit
(1) Die in der Bestellung genannten Liefertermine bzw. nach dem Kalender bestimmbaren Lieferfristen sind verbindlich, sofern der Verkäufer diesen nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen hat. Im letzteren Fall wird der Vertrag erst wirksam, wenn die Vektor Plus GmbH die vom Verkäufer genannten Liefertermine oder Lieferfristen schriftlich bestätigt hat.

(2) Hält der Verkäufer die vereinbarten Liefertermine oder Lieferfristen nicht ein, kommt er ohne weitere Mahnung mit der Leistung in Verzug. Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins gilt eine Vertragsstrafe von 1 % des Vertragswertes pro angefangene Woche, maximal ein Betrag von 3.000,00 EUR als vereinbart. Darüber hinaus ist die Vektor Plus GmbH berechtigt, darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sofern der über die Vertragsstrafe hinausgehende Schaden nachgewiesen werden kann.

(3) Hat der Verkäufer den von der Vektor Plus GmbH in der Bestellung angegebenen Lieferterminen bzw. Lieferfristen rechtzeitig widersprochen und wurde zwischen den Parteien ein neuer Termin oder eine neue Lieferfrist nicht verbindlich vereinbart, kommt der Verkäufer erst mit der Leistung in Verzug, sofern er von der Vektor Plus GmbH wegen seiner Vertragserfüllung angemahnt wurde. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren gleich. In diesem Fall treten die Folgen nach Absatz 2 nach Erhalt des Mahnschreibens, nach Zustellung der Klage oder Zustellung des Mahnbescheides ein.

(4) Hat die Vektor Plus GmbH den Verkäufer nach Fälligkeit der Leistungen erfolglos in angemessener Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt oder verweigert der Verkäufer die Leistung endgültig, so kann die Vektor Plus GmbH vom Vertrag zurücktreten und statt der Leistung die Vertragsstrafe als auch den darüber hinaus gehende Schaden gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Die Vektor Plus GmbH kann anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung auch vom Verkäufer den Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn deren Zweck wäre auch ohne Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.

(5) Vorstehendes gilt nicht, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, seine Lieferpflichten wegen höherer Gewalt zu erfüllen. Versand und Rechnung Alle Lieferungen sind zwei Versandanzeigen unter genauer Inhaltsangabe sowie Anführung unserer Bestellnummer und unseres Bestelldatums beizufügen. Die Nichteinhaltung dieser Versandvorschriften berechtigt uns zur Verweigerung der Warenannahme oder Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten, wenn uns dadurch die Identifizierung und Lieferung nicht möglich ist. Wir erkennen eine Lieferung nur durch eine von uns quittierte Empfangsbescheinigung an; eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit (vertragsgerechte Lieferung/Menge/Qualität) der Lieferung ist jedoch damit nicht verbunden. Anlieferungen haben grundsätzlich während der regelmäßigen Arbeitszeit zu erfolgen. Die Information darüber obliegt dem Lieferanten. Umfangreiche Anlieferungen bedürfen der Voranzeige. Rechnungen gelten nicht als Versandanzeige. Sie sind unabhängig von der Versandanzeige für jede Einzellieferung bei uns einzureichen. Rechnungen, bei denen Zeichen und Nummer unserer Bestellung fehlen, gelten bis zur Klarstellung durch den Lieferanten als nicht erteilt.

5. Zahlungen und Preise
Für die Bezahlung der Rechnung wird der Vektor Plus GmbH eine Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung eingeräumt. Die Preise gelten frei Verwendungsstelle, sofern nicht anders vereinbart. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen und auszuweisen.

6. Rücktritt
Die Vektor Plus GmbH ist berechtigt, wegen Ereignissen höherer Gewalt und
Betriebsstörungen, gleich welcher Art, die außerhalb ihres Willens liegen, wie z.B. Streik, Aussperrung, Kriegszustand, innere Unruhen und Umwälzung, Feuerschäden, Überschwemmungen, Rohstoff- und Brennstoffmangel, behördliche oder politische Maßnahmen u.ä., vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Verlängerung der Abnahmefrist zu verlangen. Dem Verkäufer stehen in diesen Fällen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz zu.

7. Gewährleistung
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass der Liefergegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

(2) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sofern eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln - wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder - wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen bei gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird vom Käufer ausdrücklich widersprochen.

(3) Ein Sachmangel liegt auch vor, sofern der Käufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert. Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelbehaftet, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(5) Entsteht dem Käufer durch die mangelhafte Lieferung der Ware ein Schaden, so kann er vom Verkäufer Schadenersatz wegen Pflichtverletzung aus dem Vertrag verlangen.

(6) Hat der Käufer dem Verkäufer für die Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache eine angemessene Frist gesetzt und hält der Verkäufer diese Frist nicht ein, ist der Käufer berechtigt, wegen der nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Darüber hinaus ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer Schadenersatz oder Aufwendungsersatz wegen nicht oder nicht vertragsgerechter erbrachter Leistung zu verlangen.

(7) Der Käufer kann vom Verkäufer auch statt des Rücktrittes vom Vertrag den Kaufpreis mindern. Bei der Minderung wird der Kaufpreis in dem Verhältnis herabgesetzt, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung kann durch Schätzung ermittelt werden.

8. Verjährung
Als Verjährungsfristen für sämtliche Ansprüche aus Bestellungen der Vektor Plus GmbH einschließlich der Gewährleistungsansprüche gelten die aktuellen Verjährungsfristen nach BGB. Bei Lieferungen, die zum Einbau in Bauwerke vorgesehen sind, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme des Bauwerkes.

9. Schutzrechte
Der Lieferant versichert, dass die gelieferte Ware frei von Rechten Dritter ist. Er stellt uns ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutz- und sonstiger Rechte frei.

10. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Einkaufsbedingungen der Vektor PlusGmbH nicht.

11. sonstige Bedingungen
Für alle hier nicht geregelten Angelegenheiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die von uns angegebene Empfangsstelle, für Zahlungen Waldkirchen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht im Sitz der Vektor Plus GmbH, wenn der Lieferant ein Vollkaufmann, eine juristische Person oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechtes ist. Es gilt das deutsche Recht.

Stand: März 2018